Menu
Von uns

Satzungen

Zeitraum

Der Jahresbericht der Gesellschaft



Satzungen
 Am 19 April 2001, Redakce


Satzungen
Die erste Gesellschaft für die Rechte der Katzen


Artikel 1
Name und Sitz

Die bürgerliche Vereinigung Die Erste Gesellschaft für die Rechte der Katzen (weiterhin nur „Gesellschaft“) hat ihr Sitz auf der Adresse Na Bluku 431, 252 28 Èernošice. Das englische Äquivalent dieses Namens ist „First Society for the Cat Rights“.

Artikel 2
Sendung und Ziele
Die Gesellschaft ist eine unpolitische, nicht religiöse Aufklärorganisation, die danach strebt, die ethische Beziehung der Öffentlichkeit gegenüber den Katzen zu erheben und die sympathisierenden Personen mit ihrer Sendung und Ideen zu vereinigen.

Sie geht von dem Gedanken aus, dass die Katzen zu einer einzelnen und edlen Gattung gehören, die sich praktisch seit Miocen erhielt. Ihre elegante Schönheit ist eine Inspiration für die bildenden Künstler und die dank ihrer Zärtlichkeit und unanspruchsvolle Sorge ein meist erbreiteter Liebling in der gegenwärtigen Menschengesellschaft wurde.

Ihre Sendung ist es, die Verantwortlichkeit, die Ehre und die Sorge der Leute für die Katzen zu erhöhen. Ihr Ziel ist es, vorbeugende und legislative Maßnahmen zu stärken, die den Zweck haben, Grausamkeit und Leidung an Katzen und ihre unkontrollierbare Vermährung und damit auch die Entbehrung der wachsenden Katzenpopulation zu verhindern.

Artikel 3
Formen der Tätigkeit

Die Gesellschaft erfüllt ihre Ziele vor allem durch Aufklärungstätigkeit und praktische Tätigkeit ihrer Mitglieder. Mit dem Zweck, das Denken der breitesten Öffentlichkeit über die Katzen zu erheben, sie organisiert Ausstellungen, Benefize, Auktionen, Konzerte, Vorlesungen, Diskussionsabende, gibt Publikationen heraus und so weiter. Sie unterstützt oder gründet und führt Asylen und Mikro-Asylen für verlassene Tiere. Die Gesellschaft spricht bedeutsame Künstler an mit der Bitte, ihre Werke zu geben, um finanzielle Hilfe für Zufluchtsorte und Mikro-Asylen der verlassenen Katze und Beihilfe für ältere oder arme, um Katzen sorgende Bürger zu gewinnen.

Artikel 4
Mitgliedschaft
Jeder Mensch kann Mitglied der Gesellschaft sein, der Katzen gern habt der mit ihren Gedanken, Mission und Ziele sympathisiert und der bereit ist an ihrer Verwirklichung teilzunehmen, ohne Rücksicht auf Alter, Staatsangehörigkeit, Nationalität, Religion und politische Ausrichtung.

Die Mitgliedschaft entsteht bei Genehmigung einer Anmeldung vom Ausschuss der Gesellschaft. Der Mitglied ist pflichtig sich zu allen lebendigen Wesen ungewaltig zu benehmen, diese Satzungen sowie den Kodex der Katzenrechte einzuhalten, den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen und je nach seiner/ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten an der Tätigkeit der Gesellschaft teilzunehmen.

Der Mitglied hat den Recht über die Tätigkeit und Wirtschaftserfolge der Gesellschaft informiert zu werden, auf ihre Veranstaltungen einzugeladen werden, die für die Mitglieder der Gesellschaft herausgegebenen Drucksachen zu bekommen und an ihrer Tätigkeit teilzunehmen.

Eine Rechtsperson kann auch ein kollektiver Mitglied der Gesellschaft sein, im Falle dass mit der Person ein Vertrag bei zwei Drittel der Mitglieder des Ausschusses abgestimmt über kollektive Mitgliedschaft abgeschlossen ist. Eine Ehrensmitgliedschaft wird der Ausschuss erteilen und die Ehrensmitglieder sind nicht verpflichtet die Mitgliedszuschüsse zu bezahlen.

Die Mitgliedschaft wird erlöscht bei Tode eines Mitglieds, bei Austritt eines Mitglieds aus der Gesellschaft, bei Erlöschen einer Rechtsperson, bei Ausschliessung eines Mitglieds oder mit Untergang der Gesellschaft.

Artikel 5
Organisationsstruktur
5.1
Der Tag

Der Tag wird vom Ausschuss gerufen werden. Er entscheidet mit absoluter Mehrheit der anwesender Mitglieder und ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.

Die Rechtskräfte des Tages sind wie folgt:
- die Satzungen zu ändern,
- über Mitgliedschaft der Gesellschaft in den tschechischen sowie auch ausländischen Organisationen mit ähnlichen Zielen zu entscheiden,
- die Mitglieder des Ausschusses zu wählen und abberufen: den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Haushalter usf.
- über die Gründung und Auflassung der Ausstellen zu entscheiden,
- einen Revisor oder eine Revisionskommission zu nennen und abberufen,
- den Kostenanschlag des Ausschusses zu genehmigen,
- die Höhe der Mitgliedsbeiträge zu bestimmen,
- die Jahresberichte über die Wirtschaft und Tätigkeit der Gesellschaft zu genehmigen.
5.2
Der Ausschuss
1. Der Ausschuss vertritt die Gesellschaft im ganzen, führt und koordiniert ihre Tätigkeit. Er erledigt alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht reserviert zum Tag oder Ortsstellen sind. Er entscheidet auch über Streitigkeiten. Er besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einen Wirtschafter, oder auch weiteren Personen – zum Beispiel Koordinatoren der Veranstaltungen. Der Vorsitzende und in seiner Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende sind berechtigt selbständig i Namen des Ausschusses zu handelnd. Der Ausschuss versammelt sich mindestens jede 3 Monate.
2. Der Wirtschafter führt die Wirtschaft des Ausschusses und trägt Verantwortlichkeit dafür.


Artikel 6
Die Quelle der Einnahmen und die Wirtschaft

Die Einkommen der Gesellschaft bestehen aus Mitgliedsbeiträgen, Gaben und spezifizierte Grante, Subventionen für die Aufklärungstätigkeit der Organisation, und finanzielle Erlöse der Aktionen, Ausstellungen, Konzerte, Benefizvorstellungen u.a.
Die Einkommen der Gesellschaft sind für die Sorge für verlassene Katzen und für Sicherstellung der Ziele der Gesellschaft bestimmt.


Artikel 7
Eigentumsbegleichung beim Erlöschen
Im Falles des Erlöschens der Tag nennt einen Liquidator oder eine Kommission um Eigentumsangelegenheiten zu lösen. Das übriggebliebene Eigentum wird an eine nicht an Profit orientierte Organisation, die ähnliche Ziele wie die Gesellschaft hat, übergegeben.

Artikel 8
DER KODEX DER KATZENRECHTE
Präambel:

Mit Rücksicht darauf, dass die gegenwärtige an allen Orten existierende Katze unterscheidet sich von ihrer Kollegin, also der altzeitigen säbelförmigen Katze im Miozän, nur durch ihr kleineres Gewicht und durch Spitzzähne.
Mit Rücksicht auf ihre Geschichte, also dass die Katzen die Hunderte hindurch ein Gegenstand einer Bewunderung, Furcht und Ehre waren, wenn sie als Göttinnen geehrt waren, und dann im Mittelalt, als Hexen verfolgt und auf den Grenzen verbrannt waren.
Mit Rücksicht darauf, dass dieses mysteriöse, magische und dabei domestizierte Geschöpf benimmt sich gegenüber dem „Herr aller Geschöpfe“ als ob es ihm einmal ignorierte und dann wieder vergötterte.
Mit Rücksicht auf die Eleganz und Schönheit der Bewegungen, der Pelze und überhaupt auf den bezaubernden Scharm aller Katzen – diesen ewigen Inspirierungen der Künstler.
Mit Rücksicht auf ihre stets wachsende Popularität als idealsten, schmuckvollsten und am leichten erreichbaren Heimlieblingen.
Mit Rücksicht auf die Bedeutung der Existenz dieser geheimnisvollen und prächtigen Tiere, die trotz alle Einflüsse der deformierenden Zivilisation schafften es, die Freiheitsdenken und Unabhängigkeit vom Menschen aufzubewahren.
Mit Rücksicht auf diese Aspekte müssen wir die Katzen maximal respektieren und sie vor Leid und Stress schützen. Wir müssen verhindern dass diese wunderbaren Tiere wie Wanderratten vergiftet, wie Schädlingen geschossen und wie ein wahrlose Spielzeug geplagt sind.
Die Rechte der Katzen:
1/ Der Recht als eine einzelne und wichtige Art der Tiere angesehen zu sein.
2/ Der Recht für Sicherstellung und Schutz der individuellen Ansprüche an Überleben.
3/ Der Recht für Schutz vor Grausamkeit und schlechter Handlung.
4/ Der Recht für Sorge: einbezüglich Heim, Essen, Trinken, ärztlichen Pflege.
5/ Der Recht der verlassenen und allein gelassenen Katzen für die Platzierung in Zufluchtsorten, und für ärztliche Pflege und Kastrierung der Katzenkommunen.
6/ Der Recht als ein berechtigter Mitglied des Tierkönigtum angesehen zu sein.
7/ Der Recht mit der gleichen Genauigkeit, Objektivität und Ethik wie andere Gatten der Tiere repräsentiert zu sein.



Das Ministerium des Innern
Die Zivilverwaltung
U obecního domu 3
110 00 Praha 1